Heizen 2026

Was Eigentümer und Kaufinteressenten jetzt wissen sollten

Mehr Freiheit bei der Heizungswahl, neue Regeln für Gas und Öl und veränderte Fördermöglichkeiten.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich im Sommer 2026 einiges geändert. Viele Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten fragen sich: Muss die alte Heizung ausgetauscht werden? Darf ich weiterhin eine Gasheizung einbauen? Und worauf sollte ich beim Kauf eines älteren Hauses achten?

Wir haben die wichtigsten Antworten verständlich zusammengefasst.

1. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – was hat sich geändert?

Am 29. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es reformiert die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die wichtigste Änderung: Die bisherige Vorgabe, neue Heizungen grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde abgeschafft.

Eigentümer können damit wieder freier entscheiden, welche Heiztechnik sie einsetzen möchten.

Zur Auswahl stehen beispielsweise:

  • Wärmepumpen

  • Fernwärme

  • Hybridheizungen

  • Pellet- und andere Biomasseheizungen

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen

Wichtig: Nicht jede technisch zulässige Heizung ist langfristig auch wirtschaftlich sinnvoll. Insbesondere bei Gas und Öl müssen künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe berücksichtigt werden.

2. Muss eine bestehende Heizung ausgetauscht werden?

Nein. Eine funktionierende Heizung muss grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden.

Das neue Gesetz hat die bisherigen pauschalen Betriebsverbote für bestimmte alte Heizkessel aufgehoben.

Das bedeutet:

Wer eine ältere Gas- oder Ölheizung besitzt, darf diese grundsätzlich weiterbetreiben, sofern sie technisch sicher ist und die übrigen geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Eine Modernisierung kann dennoch sinnvoll sein, beispielsweise wenn:

  • Reparaturen zunehmend teuer werden,

  • die Heizung einen hohen Energieverbrauch aufweist,

  • Ersatzteile schwer erhältlich sind,

  • oder langfristig hohe Betriebskosten drohen.

Unser Rat: Nicht vorschnell austauschen, sondern zunächst den technischen Zustand und die Wirtschaftlichkeit prüfen lassen.

3. Gas und Öl bleiben erlaubt – aber mit neuen Verpflichtungen

Auch künftig dürfen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings gilt für bestimmte neu installierte Anlagen eine sogenannte Biotreppe.

Sie schreibt einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.

Jahr Vorgeschriebener Mindestanteil
2029 10 %
2030 15 %
2035 30 %
2040 60 %
2045 Vollständig klimaneutrale Brennstoffe

Die Biotreppe betrifft insbesondere neue fossile Heizungen, die seit Inkrafttreten der Neuregelung installiert werden. Für bestehende Anlagen gelten nicht automatisch dieselben Anforderungen.

Als klimafreundliche Brennstoffe kommen beispielsweise Biomethan, Bioheizöl oder bestimmte Formen von Wasserstoff infrage.

Was bedeutet das finanziell?

Solche Brennstoffe können teurer sein als herkömmliches Erdgas oder Heizöl. Hinzu kommen mögliche Veränderungen bei CO₂-Preisen und Netzentgelten.

Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung plant, sollte deshalb nicht nur den Anschaffungspreis betrachten, sondern die voraussichtlichen Gesamtkosten über die kommenden 15 bis 20 Jahre.

4. Was sollten Immobilieneigentümer jetzt tun?

Eigentümer müssen nicht grundsätzlich sofort handeln. Dennoch lohnt es sich, die eigene Immobilie rechtzeitig auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Unsere Empfehlungen:

Heizungsalter feststellen

Prüfen Sie Baujahr, Wartungszustand und bisherige Reparaturen Ihrer Heizungsanlage.

Energieverbrauch betrachten

Wie hoch waren die Heizkosten der vergangenen drei Jahre? Gibt es auffällige Verbrauchssteigerungen?

Gebäude als Ganzes betrachten

Eine neue Heizung ist nur ein Teil der energetischen Modernisierung. Fenster, Dach, Dämmung und Heizkörper beeinflussen den Energiebedarf wesentlich.

Alternativen prüfen

Vor einer Neuanschaffung sollten verschiedene Heizsysteme hinsichtlich Investitionskosten, laufender Kosten und technischer Eignung verglichen werden.

Fördermittel rechtzeitig prüfen

Wer modernisieren möchte, sollte die aktuellen Förderbedingungen vor einer verbindlichen Beauftragung klären.

5. Besonders wichtig für Kaufinteressenten: Was bedeutet die Heizung für meine Kaufentscheidung?

Beim Immobilienkauf lohnt es sich, nicht nur auf Lage, Wohnfläche und Kaufpreis zu achten.

Auch die vorhandene Heiztechnik kann erhebliche Auswirkungen auf die zukünftigen Kosten haben.

Eine ältere Heizung ist dabei nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, welche Investitionen tatsächlich zu erwarten sind.

Diese Fragen sollten Kaufinteressenten stellen:

1. Wie alt ist die Heizungsanlage?

Lassen Sie sich möglichst das Typenschild, Wartungsnachweise und vorhandene Rechnungen zeigen.

2. Welcher Energieträger wird verwendet?

Gas, Öl, Fernwärme oder Wärmepumpe unterscheiden sich erheblich hinsichtlich zukünftiger Kosten und technischer Anforderungen.

3. Wie hoch ist der bisherige Energieverbrauch?

Der Energieausweis bietet eine erste Orientierung. Tatsächliche Verbrauchsdaten können ergänzend hilfreich sein.

4. Ist die vorhandene Heizung ausreichend dimensioniert und technisch in Ordnung?

Bei älteren Anlagen kann eine Einschätzung durch einen Heizungsfachbetrieb sinnvoll sein.

5. Welche energetischen Sanierungen wurden bereits durchgeführt?

Dach, Fenster, Fassade und Dämmung haben direkten Einfluss auf die notwendige Heizleistung.

6. Welche Modernisierungskosten könnten entstehen?

Kalkulieren Sie mögliche Investitionen rechtzeitig in Ihre Immobilienfinanzierung ein.

7. Welche Förderungen wären bei einer Modernisierung möglich?

Je nach persönlicher Situation, Gebäude und geplanter Maßnahme können staatliche Zuschüsse infrage kommen.

Unser Tipp für Kaufinteressenten

Eine Immobilie mit älterer Heizung muss nicht automatisch die schlechtere Wahl sein.

Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Kaufpreis, Gebäudezustand, Energieverbrauch und zukünftigen Investitionen.

Ein vermeintlich günstiges Haus kann durch notwendige Modernisierungen teuer werden. Umgekehrt kann eine Immobilie mit älterer, aber funktionierender Heizungsanlage durchaus eine wirtschaftlich interessante Entscheidung sein.

6. Welche Förderungen gibt es 2026?

Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizsysteme wird fortgeführt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch veränderte Bedingungen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Für selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni möglich sein.

  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind Zuschüsse bis zu 70 beziehungsweise bei bestimmten einkommensberechtigten Haushalten bis zu 80 Prozent möglich.

  • Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt.

  • Ab Februar 2027 soll dieser Förderhöchstbetrag schrittweise sinken.

Die individuelle Förderhöhe hängt unter anderem vom Heizsystem, der bisherigen Heizung, der Einkommenssituation und der Nutzung der Immobilie ab.

Wichtig: Fördermittel sollten unbedingt vor Beginn der Maßnahme geprüft werden. Für die Antragstellung gelten besondere Vorgaben.

7. Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden beschäftigen sich weiterhin mit der zukünftigen Wärmeversorgung.

Dabei wird untersucht, welche Gebiete sich beispielsweise für Fernwärmenetze eignen und wo voraussichtlich dezentrale Heizsysteme benötigt werden.

Für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten kann die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Orientierung bieten.

Allerdings bedeutet die Ausweisung eines möglichen Fernwärmegebiets nicht automatisch, dass tatsächlich ein Anschluss verfügbar sein wird.

Vor einer größeren Investition sollte deshalb geprüft werden, welche konkreten Planungen am jeweiligen Standort bestehen.

8. Unser Fazit: Nicht die Heizung allein entscheidet

Die gesetzlichen Änderungen schaffen mehr Wahlfreiheit. Gleichzeitig bleibt die Frage nach der langfristigen Wirtschaftlichkeit einer Heizungsanlage von großer Bedeutung.

Für Eigentümer gilt: Eine funktionierende Heizung muss nicht vorschnell ersetzt werden.

Für Kaufinteressenten gilt: Prüfen Sie die vorhandene Heiztechnik und mögliche Modernisierungskosten, bevor Sie Ihre Kaufentscheidung treffen.

Denn der Wert einer Immobilie hängt nicht allein vom Baujahr ihrer Heizung ab, sondern vom Gesamtzustand des Gebäudes und den damit verbundenen Zukunftsperspektiven.

Gut informiert entscheiden – mit Müller-Platz Immobilien

Für die technische Beurteilung von Heizungsanlagen und die energetische Sanierungsplanung empfehlen wir die Einbindung qualifizierter Fachbetriebe beziehungsweise Energieeffizienz-Experten.

Informationsstand: 6. Oktober 2026. Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Energie- oder Förderberatung.

Marion Müller-Platz
Immobilien GmbH & Co. KG

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

02434 9933004
Kontakt Kontakt